Unter dem Namen „Jägerverein Scalottas“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Dieser Verein ist eine Sektion des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes (BKPJV). Der Sitz der Sektion findet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten.